Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
für Agentur-, Marketing-, CRM- und Automatisierungsleistungen
Anbieter: Sufi Digital Systems, Geschäftsbereich Sufi Online Marketing, Inhaber Abdalla Sufi, Knüllstraße 2, 34302 Guxhagen, Deutschland
E-Mail: [email protected] | Website: https://www.sufi-onlinemarketing.de/
Stand: 4. August 2026
Wichtiger Geltungshinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.
1. Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sufi Digital Systems, Geschäftsbereich Sufi Online Marketing (nachfolgend „Agentur“) und geschäftlichen Kunden der Agentur (nachfolgend „Kunde“) über Agentur-, Beratungs-, Marketing-, Werbe-, Funnel-, CRM-, Automatisierungs-, Schulungs- und damit verbundene Leistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss, Vertragsunterlagen und Rangfolge
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Leistungsvereinbarung der Agentur zustande. Die Annahme kann durch Unterschrift, in Textform oder durch eine eindeutig bestätigende elektronische Handlung erfolgen. Die im Angebot genannte Bindungsfrist gilt; fehlt eine solche, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.
Diese AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht. Bei elektronischem Vertragsschluss kann der Kunde sie abrufen und speichern.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Erstens individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot, zweitens eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, drittens diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
3. Leistungsumfang und Leistungscharakter
Art, Umfang, Beginn und Ziele der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer ergänzenden Leistungsbeschreibung. Mögliche Leistungen sind insbesondere Strategie und Beratung, Meta Ads, Kampagnensteuerung, Werbemittel und Verkaufstexte, Funnels und Landingpages, CRM- und Kalender-Einrichtung, Follow-up-Automatisierungen, Reporting, Schulungen sowie optionale KI-gestützte Funktionen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl an Leads, Terminen oder Verkäufen, kein bestimmter Umsatz und keine bestimmte Werbeplattform-Freigabe garantiert. Eine ausdrücklich und konkret vereinbarte Garantie im individuellen Angebot bleibt unberührt.
Die Agentur erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Hinweise zu Datenschutz, Werbung oder KI-Funktionen ersetzen keine Prüfung durch entsprechend qualifizierte Berater.
4. Änderungen, Freigaben und Projektsteuerung
Die Agentur darf die Art der Durchführung an technische Entwicklungen, Plattformänderungen und anerkannte fachliche Standards anpassen, sofern der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung werden gesondert vereinbart.
Vom Kunden freizugebende Inhalte, Anzeigen, Zielseiten, Automationen oder andere Arbeitsergebnisse gelten erst nach einer eindeutigen Freigabe als zur Veröffentlichung bestimmt. Die Agentur darf auf eine Freigabe in Textform vertrauen. Änderungen nach einer Freigabe können als Zusatzleistung berechnet werden, wenn sie nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien, Ansprechpartner und Freigaben bereit. Er sorgt dafür, dass seine Angaben zu Produkten, Preisen, Verfügbarkeiten, Garantien, Finanzierung, Leasing und sonstigen Leistungsversprechen richtig und aktuell sind.
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Kundendaten und sonstige Inhalte genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Angebote und seiner kundenseitigen Kommunikation verantwortlich.
Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch verursachter, nachweisbarer Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
6. Werbekonten, Budgets und Drittplattformen
Mediabudgets, Plattformgebühren, Domain-, Telefonie-, E-Mail-, SMS-, WhatsApp-, KI- oder sonstige Drittanbieterkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Andernfalls trägt der Kunde diese Kosten unmittelbar.
Die Agentur kann Dienste Dritter wie Meta, Google, HighLevel/LeadConnector, Domain- und E-Mail-Anbieter, Zahlungs-, Kommunikations- oder KI-Dienste einsetzen. Deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Prüfungen, Sperren und technische Änderungen liegen außerhalb des alleinigen Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur übernimmt daher keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder dauerhafte Freigabe durch Drittanbieter.
Soweit möglich, werden Werbe- und Plattformkonten auf den Kunden angelegt oder ihm administrativer Zugriff eingeräumt. Der Kunde schützt Zugangsdaten und aktiviert angebotene Sicherheitsfunktionen wie Mehrfaktor-Authentifizierung.
7. Werbeinhalte und Kampagnenfreigabe
Der Kunde prüft vor der Freigabe insbesondere Tatsachenbehauptungen, Preis- und Rabattangaben, Produktverfügbarkeit, Testimonial- und Fallstudienaussagen sowie branchenspezifische Pflichtangaben. Die Agentur darf davon ausgehen, dass vom Kunden freigegebene Angaben sachlich richtig und rechtlich verwendbar sind.
Die Entscheidung über Annahme, Ausspielung, Reichweite und Preis einer Anzeige trifft die jeweilige Plattform. Ablehnungen, Kontoeinschränkungen oder veränderte Auktionsbedingungen begründen für sich allein keinen Mangel der Agenturleistung. Die Agentur unterstützt im vereinbarten Umfang bei zumutbaren Anpassungen.
8. CRM, Automatisierungen und elektronische Kommunikation
Die Agentur richtet CRM-, Kalender-, Formular-, Chat-, Nachrichten- und Follow-up-Funktionen nach der vereinbarten Konfiguration ein. Die technische Möglichkeit einer Kontaktaufnahme begründet keine rechtliche Erlaubnis zu Werbung oder Direktansprache.
Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Nutzung seiner Kontaktdaten sowie für erforderliche Einwilligungen, Nachweise, Widerspruchs- und Sperrlisten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für E-Mail-, SMS-, Messenger- und Telefonwerbung. Abmeldungen und Widersprüche sind unverzüglich zu beachten.
Transaktionale Nachrichten, etwa Terminbestätigungen oder organisatorische Hinweise, sind von Werbenachrichten zu trennen. Der Kunde darf Automationen nicht zur unzulässigen Massenansprache, Täuschung oder Belästigung einsetzen.
9. KI-gestützte Funktionen
Soweit vereinbart, kann die Agentur KI-gestützte Funktionen für Chat, Nachrichten, Telefonie, Terminvereinbarung, Textentwürfe, Auswertung oder Prozessunterstützung einrichten. KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein und sind vor einer geschäftlich wesentlichen Verwendung angemessen durch einen Menschen zu prüfen.
Direkt mit Personen interagierende KI-Systeme sind als solche transparent kenntlich zu machen, soweit dies nicht bereits offensichtlich ist. Es muss ein erreichbarer menschlicher Übergabe- oder Rückrufweg vorgesehen werden. Ohne gesonderte schriftliche Freigabe darf die KI keine rechtsverbindlichen Angebote oder Zusagen abgeben, Verträge ändern oder beenden, Beschwerden abschließend entscheiden oder Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung leisten.
Gespräche dürfen nur aufgezeichnet oder transkribiert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart, technisch aktiviert und rechtlich zulässig ist. Vertrauliche, besondere oder für den Zweck nicht erforderliche personenbezogene Daten dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden. Der Kunde informiert die Agentur vorab über geplante sensible, regulierte oder besonders risikoreiche Einsatzbereiche.
10. Softwarezugang im Rahmen der Agenturleistung
Erhält der Kunde im Rahmen eines Agenturpakets Zugriff auf ein CRM, eine App, ein Kundenportal oder Automatisierungsfunktionen, dient dieser Zugang der Durchführung des Agenturvertrags. Der Zugang ist, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, nicht übertragbar und auf die Vertragslaufzeit sowie die vereinbarte Anzahl an Nutzern beschränkt.
Nach Vertragsende kann der Zugang nach einer angemessenen Übergabe- oder Exportfrist beendet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig in einem von der Plattform angebotenen Format zu exportieren. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten bleiben unberührt.
Wird die Software unabhängig von einer Agenturleistung als eigenes SaaS-Produkt gebucht, gelten dafür die bei Bestellung einbezogenen gesonderten SaaS-Nutzungsbedingungen.
11. Vergütung, Abrechnung und Fremdkosten
Vergütung, Abrechnungszeitraum und Zahlungsplan ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Einmalige Einrichtungsleistungen können bei Projektbeginn, wiederkehrende Leistungen im Voraus und erfolgs- oder verbrauchsabhängige Positionen nach dem vereinbarten Abrechnungsmodell berechnet werden.
Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Frist genannt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Leistung und wird in Angebot und Rechnung ausgewiesen.
Auf Wunsch des Kunden verauslagte Werbebudgets oder Fremdkosten können vorab angefordert werden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
12. Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Agentur darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung noch nicht erbrachte, nicht sicherheitskritische Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug ist. Die Aussetzung wird aufgehoben, sobald die fälligen Beträge ausgeglichen sind.
Eine Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, laufende Drittanbieter- oder Werbekosten zu überwachen. Soweit zumutbar, informiert die Agentur vorab über Auswirkungen auf aktive Kampagnen und Automationen.
13. Laufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem Angebot. Ein Projektvertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ist eine laufende Zusammenarbeit vereinbart, ohne dass Angebot oder Auftragsbestätigung eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist bestimmen, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und können an [email protected] gerichtet werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten bleiben zu vergüten.
14. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine konkrete, abnahmefähige Werkleistung vereinbart wurde, etwa eine individuell fertiggestellte Landingpage oder eine abschließend definierte technische Einrichtung, zeigt die Agentur deren Fertigstellung an und fordert den Kunden zur Prüfung auf.
Der Kunde erklärt die Abnahme oder benennt innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist konkret vorhandene wesentliche Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme und zu einer Abnahmefiktion bleiben unberührt.
15. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten, schutzfähigen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Vorlagen, Methoden, Konzepte, Bibliotheken, Prompts, Automationslogik, technische Grundstrukturen, Know-how und wiederverwendbare Bestandteile der Agentur verbleiben bei der Agentur. Der Kunde erhält daran nur das zur Nutzung des konkreten Arbeitsergebnisses erforderliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht. Bearbeitbare Quelldateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Für Stockmedien, Schriftarten, Plugins, Plattformelemente und andere Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Materialien verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
16. Mängel und Nacherfüllung
Der Kunde teilt erkennbare Mängel nachvollziehbar und möglichst zeitnah mit. Die Agentur erhält Gelegenheit, einen von ihr zu vertretenden Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch erforderliche Informationen und Zugänge.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung überwiegend auf nachträglichen Änderungen des Kunden oder Dritter, nicht unterstützten Systemen, Plattformänderungen, fehlenden Mitwirkungen oder einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks beruht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Beschäftigte und eingesetzte Dienstleister werden im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet.
18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bestimmten Zwecke, Datenquellen und Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich. Die Agentur setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein und darf die in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung benannten Unterauftragsverarbeiter nutzen.
19. Referenznennung
Die Agentur darf Name, Marke, Logo, Kampagnenwerte, Screenshots oder Fallstudien des Kunden nur verwenden, wenn der Kunde hierzu gesondert eingewilligt oder dies individuell vereinbart hat. Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits rechtmäßig erstellte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
20. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Kunde muss angemessene und zumutbare Datensicherungen durchführen. Bei einem von der Agentur zu vertretenden Datenverlust ist die Ersatzpflicht auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; die vorstehenden zwingenden Haftungsfälle bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Ausfällen von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Arbeitskämpfen oder erheblichen Störungen zentraler Drittplattformen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei ohne schuldhaftes Zögern und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Auswirkungen. Dauert die Störung länger als 30 Kalendertage und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; der Vorrang mündlicher Individualabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Vertragssprache ist Deutsch.